Hygieneinstitut

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Hygiene-Institut Bad Kissingen GmbH, Sieboldstraße 7, 97688 Bad Kissingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Elisabeth Müller -im Folgenden „HIKG“ genannt- und ihren Kunden, soweit keine ergänzenden Individualvereinbarungen getroffen werden.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, HIKG hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  3. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern und sonstigen juristischen Personen. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. HIKG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Nachweis für die Gewerbetätigkeit des Kunden zu verlangen.

§ 2 Änderungen

HIKG behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. HIKG wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Bedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist das HIKG berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

§ 3 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

  1. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen im Zusammenhang mit hygienischen Maßnahmen und Untersuchungen bei dem Kunden. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem zwischen dem Kunden und HIKG geschlossenen Auftrag.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung des Auftrages von HIKG durch den Kunden.
  3. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
  4. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Vertragsdauer, Kündigung

  1. Der Vertrag zwischen HIKG und dem Kunden läuft auf unbestimmte Zeit, soweit nicht anders vereinbart.
  2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

§ 5 Bearbeitungszeitraum, Verzögerung, Teillieferungen

  1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaig genannte Bearbeitungszeiträume unverbindlich sind und lediglich einen Anhaltspunkt für den voraussichtlichen betriebsüblichen Bearbeitungszeitraum bilden. Ein Anspruch auf exakte Einhaltung des Bearbeitungszeitraumes besteht daher nicht. Für Verzögerungen durch Fremdverschulden (Lieferanten, Post, Kurier) haftet HIKG ausdrücklich nicht.
  2. Im Falle einer Verzögerung bei der Erstellung des Untersuchungsergebnisses, die HIKG nicht zu vertreten hat (z.B. technisch bedingte verlängerte Untersuchungszeit, verzögerte Datenübertragung), berechtigt eine verzögerte Ergebnisübermittlung oder Lieferung nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrags.
  3. HIKG ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 6 Vergütung, Fälligkeit, Verzug

  1. Die Dienstleistungen des HIKG sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten für die Dienstleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach dem Angebot von HIKG an den jeweiligen Kunden.
  2. Die vereinbarte Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
  3. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht aufgrund einer Vereinbarung oder nach Gesetz vorher eingetreten ist.
  4. HIKG ist berechtigt, im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz zu verlangen.

§ 7 Reisekosten

  1. Kosten für Reisen zum Ort des Kunden sowie sonstige auftragsveranlasste Reisekosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  2. Die Höhe der Reisekosten bestimmt sich nach der im Auftrag angegebenen Pauschale.
  3. Reisekosten sind dabei insbesondere Aufwendungen für Verpflegung in Höhe der gesetzl. Verpflegungspauschale je Reisetag, Flüge, Übernachtungen, Bahnfahrt 1. Klasse, Mietwagen, Taxi, PKW-Benutzung, Car-Sharing oder andere Transportdienstleister, Parkgebühren und dergleichen.

§ 8 Pflichten HIKG

  1. Die Pflichten von HIKG ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag sowie diesen Bedingungen. HIKG schuldet nicht den von Kunden angestrebten Erfolg der beauftragten Leistungen.
  2. Das HIKG unterstützt den Kunden in allen hygienischen Belangen und Fragen und unterbreitet dem Kunden hierfür ggf. Vorschläge. Insbesondere unterstützt das HIGK den Kunden bei der Einrichtung eines Qualitätsmanagements, soweit beantragt.
  3. HIKG überprüft die Einrichtung des Kunden nach entsprechender Vereinbarung.
  4. Das HIGK führt grundsätzlich die nach Richtlinien des RKI, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regelwerke bzw. Auflagen der Behörden notwendigen Analysen und Überprüfungen bei dem Kunden durch, soweit von den Parteien nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
  5. Entnimmt das HIKG Proben im Rahmen ihrer Leistungen, wird das HIKG Eigentümer an dieser und ist entsprechend berechtigt, etwaige Proben nach der Untersuchung zu entsorgen oder nach eigenem Ermessen zu verwerten
  6. HIKG darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.

§ 9 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt HIKG bei der Erbringung der Dienstleistungen. Er gestattet insbesondere HIKG den Zutritt zu den Einrichtungen und Anlagen und erteilt die zur Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Auskünfte an HIKG.
  2. Der Kunde benennt eine/n Hygienebeauftragte/n. Der Kunde stellt sicher, dass der/die Hygienebeauftragte/n nach Vorgaben der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) und dem Pflichtenkatalog für Einrichtungen und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geschult sind.

§ 10 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen bei Dienstleistungen, etwaige Aufwendungsersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  2. Im Falle eines Untersuchungs- bzw. Messfehlers, den HIKG zum Beispiel aufgrund einer mangelnden Qualitätskontrolle, eines Übertragungsfehlers oder eines ähnlich gearteten menschlichen Versagens zu vertreten hat und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, haftet HIKG lediglich in Höhe bis zum Rechnungsbetrag der Laborarbeit.
  3. Messtechnisch richtige Ergebnisse, die aufgrund widriger Umstände (z.B. Probenqualität) nicht die tatsächlichen Begebenheiten widerspiegeln, sind von HIKG nicht zu verantworten. Insbesondere ist der Kunde für Fälle, bei denen er selbst Proben entnimmt, dazu verpflichtet, Proben entsprechend den Anweisungen von HIKG zu entnehmen und zu liefern. Für Fehler, die durch eine Nichteinhaltung vom Anweisungen entstehen, haftet HIKG nicht. Der Kunde ist berechtigt zu beweisen, dass etwaige Fehler nicht durch ein Fehlverhalten seinerseits entstanden sind.
  4. Für die Übereinstimmung zwischen Identität der Probe und dem Ursprung der Probe haftet HIKG ausdrücklich nicht, soweit der Kunde die Probe selbst entnommen hat.
  5. HIKG haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
  6. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).
  7. Der Schadensersatzanspruch für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  8. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von HIKG.

§ 11 Höhere Gewalt

HIKG ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine der vorstehenden Regelungen des Vertrags unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der anderen Regelungen und des Vertrags unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten keine gesetzlichen Regelungen vorhanden sein, verpflichten sich die Vertragsparteien hinsichtlich der unwirksamen Regelung eine neue zu schaffen, die dem wirtschaftlich Gewollten der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
  2. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
  3. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag und über Ansprüche aus anderen Rechtsgrün-den, die mit dem Untersuchungsauftrag zusammenhängen, ist das Gericht am Hauptsitz der Firma HIKG ausschließlich örtlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann ist.
  4. Der Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort des Hauptsitzes der Firma HIKG.
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